Kann Kinder Niedersachsen 2023?

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Flexibler Einschulungsstichtag in Niedersachsen

Inhalt

  1. Was ist neu ab 2018/19?
  2. Bedingungen / Voraussetzungen
  3. Gilt nicht für alle!
  4. Meine Meinung…
  5. Über den Autor

Ende Februar hat der Niedersächsische Landtag eine Änderung im Niedersächsischen Schulgesetz beschlossen. Bei der Gesetzesänderung geht es um den flexiblen Einschulungsstichtag.

Was ist neu ab 2018/19?

Bislang galt, dass Kinder, die bis zum 30.09. eines Jahres das 6. Lebensjahr vollenden, im aktuellen Jahr auch schulpflichtig werden [lesen hierzu auch diesen Artikel].

Die dazu geführte Diskussion ist alt und es viele Argumente, die gegen dieses späte Zeitfenster sprechen. Nun gibt es ab sofort die Möglichkeit, dass Eltern per einfachem Brief an die Schule und in eigener Verantwortung unbürokratisch ihr Kind um ein Jahr vom Schulbesuch zurückstellen können.

Bedingungen / Voraussetzungen

  • Ihr Kind vollendet in bis zum 30.09. dieses Jahres das 6. Lebensjahr und [!]
  • hat in der Zeit vom 01.07. bis zum 30.09. seinen Geburtstag.
  • Ihr Brief erreicht die zuständige Schule bis zum 01.05. des aktuellen Jahres.

Dann können Sie Ihr Kind per Brief an die zuständige Schule um ein Jahr vom Schulbesuch zurückstellen.

Die Regelungen für die, die nach dem 30.09. Geburtstag haben [Kann-Kinder] bleiben davon unberührt.

Gilt nicht für alle!

Wird Ihr Kind zwar im aktuellen Jahr schulpflichtig, vollendet aber vor dem 01.07. das sechste Lebensjahr, so gilt der flexible Einschulungsstichtag nicht! Auch wenn Ihr Brief die Schule erst am 2. Mai oder später erreicht, ist die genannte Möglichkeit verstrichen. Der erste Mai ist eine Ordnungsfrist!

Meine Meinung…

Ein flexibler Einschulungsstichtag war lange überfällig. Damit hat man den Druck von den Eltern genommen und man hat den Stichtag [30.09.] aufgeweicht. Diese Möglichkeit ist zu begrüßen. Für Kinder, die vor dem 01.07. geboren sind und die dadurch nicht in den Genuss dieser Flexibilisierung kommen, besteht immer noch die Möglichkeit einer Zurückstellung über die Gespräche und die Beratungen mit der Schulleitung.

Über den Autor

Björn Bauch ist langjähriger Leiter einer Grundschule. Sein Ziel ist die Minimierung von Missverständnissen und Unwissenheiten rund um die Themen der Grundschule.

In seiner freien Zeit beschreibt er seine Gedanken und Meinungen zur aktuellen Schulpolitik hier in seinem Grundschulblog. Weiterführende Informationen rund um das Thema Grundschule erhalten Sie auch hier auf den Informationseiten von //www.grundschul.tips 

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Welcher Jahrgang wird 2023 eingeschult Niedersachsen?

Alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig. Wenn ein Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2017 geboren wurde, wird es im Jahr 2023 eingeschult.

Wann ist mein Kind ein Kann Kind Niedersachsen?

Die Schulpflicht beginnt in dem Schuljahr, in dem ein Kind das sechste Lebensjahr bis zum 30. September vollendet. Die Möglichkeit der Einschulung von „Kann“-Kindern, die erst nach dem 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, bleibt erhalten.

Kann Kinder Datum?

Kann- und Muss-Kinder Muss-Kinder sind zum Stichtag bereits sechs Jahre alt und müssen aufgrund der Schulpflicht eingeschult werden. Ihre Eltern können sie nur in Ausnahmefällen ein Jahr vom Schulbesuch zurückstellen lassen. Kann-Kinder werden erst nach dem Stichtag sechs Jahre alt.

Welcher Jahrgang wird 2024 eingeschult Niedersachsen?

Einschulungstermine 2024.

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